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Erstinformation

gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung

von
BEICHT Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer: Oliver Beicht
In der Illbach 2-4
56412 Heiligenroth
Telefon: +49 2602 91811-13
Fax: +49 2602 91811-16
E-Mail: info@beicht-vm.de
Internet: www.beicht-vm.de
Die BEICHT-Verwaltungs GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der BEICHT GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).

Zugelassene Tätigkeit

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Zuständige Behörde für die Erlaubnis

IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz

Eintragung im Vermittlerregister

Die Eintragung als Versicherungsmakler kann im Vermittlerregister unter der Registernummer D-AUGH-A67JB-27 wie folgt überprüft werden:

– Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

– Telefon 0180-600-585-0 (Festpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)

www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen

Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:

– Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

– Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Die BEICHT-Verwaltungs GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der BEICHT-Verwaltungs GmbH.

Beratung

Im Zuge der Vermittlung bietet die BEICHT GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Vergütung

Die Vergütung als Versicherungsmakler erfolgt über

– die konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder

– die in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder

– die Kombination aus beiden Leistungen

Rev. Stand 03 vom 19.02.2021