Erstinformation
gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung
von
BEICHT Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführer: Oliver Beicht
In der Illbach 2-4
56412 Heiligenroth
Telefon: +49 2602 91811-13
Fax: +49 2602 91811-16
E-Mail: info@beicht-vm.de
Internet: www.beicht-vm.de
Die BEICHT-Verwaltungs GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der BEICHT GmbH & Co. KG (Anschrift wie oben).
Zugelassene Tätigkeit
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Zuständige Behörde für die Erlaubnis
IHK Koblenz, Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Eintragung im Vermittlerregister
Die Eintragung als Versicherungsmakler kann im Vermittlerregister unter der Registernummer D-AUGH-A67JB-27 wie folgt überprüft werden:
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
– Telefon 0180-600-585-0 (Festpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Schlichtungsstellen
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden:
– Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
– Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Die BEICHT-Verwaltungs GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der BEICHT-Verwaltungs GmbH.
Beratung
Im Zuge der Vermittlung bietet die BEICHT GmbH & Co. KG eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Vergütung
Die Vergütung als Versicherungsmakler erfolgt über
– die konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder
– die in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder
– die Kombination aus beiden Leistungen
Rev. Stand 03 vom 19.02.2021